Akute und chronische Schmerzbilder profitieren von der Diagnostik und Therapie mit örtlichen und regionalen Betäubungsverfahren. Sie werden bei vielen Schmerzbildern in Abstimmung mit dem klinischen Befund, den Untersuchungsergebnisse beim Röntgen, CT, MRT oder sonstigen apparativen Maßnahmen durchgeführt.
Im Einzelnen handelt es sich um:
Zur Diagnostik werden schmerzauslösende Strukturen oder solche,
die wahrscheinlich am Schmerzgeschehen beteiligt sind, mit Hilfe von
Lokalanästhetika (örtlicher Betäubungsmittel) anästhesiert. Der Patient
wird gebeten, genau zu registrieren und lückenlos zu vermerken, ob sich
die Schmerzintensität ändert, unverändert bleibt oder ob sich ein
schmerzfreies Intervall an die Injektion anschließt. Ist es möglich,
einen Schmerz durch die Gabe eines Lokalanästhetikums vorübergehend
auszuschalten oder deutlich zu mindern, kann sich eine sogenannte Serie
von Injektionen in Verbindung mit anderen Behandlungen anschließen.
Diese örtlichen Betäubungsverfahren können in nahezu jeder Körperregion zum Einsatz kommen. Sie werden zur Betäubung von Nerven, großflächigen Infiltrationen von Gewebebezirken oder gezielter Injektion an Gelenke, meist unter Einsatz von Röntgenkontrolle, eingesetzt.
Unter fachärztlicher anästhesiologischer Organisation werden vor
allem sogenannte rückenmarksnahe Verfahren durchgeführt. Die lückenlose
Überwachung während und nach den Eingriffen ist so immer sichergestellt.
In aller Regel werden die Lokalanästhesieverfahren sehr gut
toleriert. Gelegentliche Kreislaufreaktionen können auftreten und sind
meist harmlos. Durch die dauerhafte Präsenz der Anästhesiekollegen ist
aber auch immer eine Versorgung von Patienten sichergestellt, welche die
Lokalanästhesieverfahren weniger gut vertragen.
Bevor wir eine diagnostische oder therapeutische Lokalanästhesiemassnahme bei unseren Patienten vornehmen, wägen wir die Indikation dieses Verfahrens sorgfältig ab und besprechen sie im interdisziplinären Team. Unser Ziel ist es, die Lokalanästhesie mit anderen Behandlungstechniken wie z.B. krankengymnastische Übungsbehandlung, Mobilisierung oder Physiotherapie zu verknüpfen. Es erfolgt dann immer ein sorgfältiges Aufklärungsgespräch mit dem Patienten. Wir verwenden dafür spezielle Aufklärungsformulare, die Skizzen über das zu betäubende Gebiet enthalten. Wir weisen auf mögliche Komplikationen und Risiken hin und planen die für den Patienten erforderliche Bedenkzeit für die Zustimmung ein.